Sie fragen, wir antworten. Eine Auswahl der häufigsten Fragen haben wir Ihnen schon mal zusammengestellt, ebenso wie die passenden Antworten.
Die BKK vor Ort hat viele Vorteile: nicht nur günstige Beiträge für umfassende und individuelle Wahltarife. Dadurch kriegen Sie nicht nur Geld zurück, wie bei unserem Wahltarif "Kerngesund" bis zu 575 Euro, sondern auch Zuschüsse für Präventionskurse, Gesundheitswochen oder Vitaltage. Und mit dem Präventionsprogramm Provita sind das bis zu 300 Euro im Jahr! Auch für jedes neu geworbene Mitglieder gibt es Geld – 20 Euro.
Aber da das Beste im Leben umsonst ist, haben wir auch viele Leistungen im Programm, die Sie gar nichts kosten. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern durch unsere Jobstarter-Broschüre auch jede Menge Zeit und Nerven bei der Bewerbung. Und Tipps, wie Sie sonst noch Geld während der Ausbildung sparen können, gibt’s obendrauf und natürlich gratis.
Jobstarter-Broschüre einfach an unserer kostenlosen Servicenummer 0800 222 12 11 oder per E-Mail service(at)bkkvorort.de bestellen.
Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet sich in einigen Punkten von einer Privat-Krankenversicherung:
Wie kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung durch Zusatzversicherungen sinnvoll erweitern?
Der Rücktransport aus dem Ausland oder das Zweibettzimmer im Krankenhaus – Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenkasse nicht abgedeckt sind. Individuelle Leistung und echten Komfort bieten Ihnen unsere Zusatzversicherungen, die Sie auf freiwilliger Basis abschließen können. Dabei kooperieren wir mit starken, bekannten Partnern und sind so in der Lage, Ihnen ein breites Spektrum an Zusatzleistungen zu bieten.
Viele Menschen haben aus Sorge vor großen Schmerzen Angst vor dem Zahnarzt. Durch die modernen Betäubungsmittel und Behandlungsmethoden ist diese Angst nahezu unbegründet. Am besten Sie sprechen mit einem Zahnarzt über Ihre Ängste und lassen sich vor der Behandlung die einzelnen Behandlungsschritte genau erklären. So gewinnen Sie Vertrauen und verlieren Ihre Angst.
Die Praxisgebühr hat sich bewährt und bleibt bestehen.
Mitglieder, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten diese Leistung im Falle der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankengeldhöhe ist vom Gesetzgeber festgelegt. Die BKK vor Ort leistet nach Ablauf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von üblicherweise sechs Wochen ein Krankengeld. Es beträgt 70 % des letzten Bruttoeinkommens, maximal jedoch von der Beitragsbemessungsgrenze und maximal 90 % des letzten Nettoeinkommens.
Vom Krankengeld hat der Versicherte 50 % der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung zu zahlen. Das Krankentagegeld ist auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit begrenzt.