Was, wann, woher und von wem?

Wahnsinn, was man vor der Ausbildung alles beachten muss. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und alles rechtzeitig vor Ihrem Ausbildungsbeginn zusammenbekommen, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Formalitäten für Sie vorbereitet.

Ihre Checkliste der wichtigsten Formalitäten

Ausbildung in der Tasche, Formalitäten im Griff

Die Lohnsteuerkarte

Als Azubi müssen Sie – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – Lohnsteuer bezahlen. Damit Ihr Ausbildungsbetrieb diese an das Finanzamt abführen kann, benötigt er eine Lohnsteuerkarte. Diese können Sie bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung beantragen – meistens beim Einwohnermeldeamt. Dafür brauchen Sie nur Ihren Personalausweis.

Wichtig: Auch am ersten Arbeitstag mitnehmen!

Die Bankverbindung

Damit das Geld fließt – während Ihrer Ausbildung wird Ihnen ein Gehalt monatlich von Ihrem Arbeitgeber überwiesen. Dazu benötigt er eine Kontonummer, eine Bankleitzahl und den Namen der Bank. Also müssen Sie spätestens jetzt ein Girokonto einrichten. Vergleichen Sie auch hier die Angebote der Banken und Sparkassen. Meistens bekommen Auszubildende das eigene Konto kostenlos.

 

Die Krankenkasse – die BKK vor Ort!

Umkompliziert in den Job starten – Ihre Mitgliedschaftsbescheinigung der BKK vor Ort senden wir schnell und direkt an Ihren Ausbildungsbetrieb. Dafür brauchen wir nur die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung von Ihnen.

Wichtig: Ob die BKK vor Ort die richtige Krankenkasse für Sie ist, müssen Sie spätestens bis zu 14 Tage nach Ihrem Ausbildungsbeginn entschieden haben. Dann muss nämlich Ihre Bestätigung beim Arbeitgeber eingetroffen sein.

Viele Arbeitgeber fordern Sie auf, in eine bestimmte Krankenkasse zu wechseln. Das Wahlrecht liegt ausschließlich bei Ihnen! Es ist Ihre Entscheidung, nicht die Ihres Arbeitgebers.

Rentenversicherungsnummer/Sozialversicherungsausweis

Das übernehmen wir für Sie!

Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die jeweiligen Beiträge werden automatisch von Ihrer Ausbildungsvergütung abgebucht. Was dann übrig bleibt, ist der "Nettolohn".

Und damit alles beim ersten Gehalt auch glatt geht: Am besten gleich beantragen, denn die Deutsche Rentenversicherung braucht einige Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrages. Ein vorläufiges Bestätigungsschreiben erhalten Sie ganz unbürokratisch von uns.

Den Sozialversicherungsausweis beantragen wir ebenfalls nach Ihrer Beitrittserklärung für Sie. Diesen legen Sie dann einfach nach dem Erhalt Ihrem Arbeitsgeber vor. 

Die ärztliche Untersuchung


Noch keine 18? Dann gibt es eine goldene Sonderregel laut Jugendschutzgesetz: eine ärztliche Untersuchung ist fällig, um festzustellen, dass Sie für den gewählten Beruf auch gesundheitlich geeignet sind. Einfach zum Hausarzt gehen, Bescheinigung abholen und dem Ausbildungsbetrieb vorlegen.

Achtung: Die ärztliche Untersuchung darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 14 Monate sein.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Nichts zu verschenken – mit dem ersten selbstverdienten Geld auf dem Konto sollten Sie sich auch Gedanken um vermögenswirksame Leistungen machen. Bei diesen Sparbeträgen, die Sie von Ihrem Gehalt anlegen, zahlen Arbeitgeber in der Regel zumindest einen Zuschuss, oftmals sogar die gesamte Summe: bis zu 40 Euro pro Monat.

Banken und Bausparkassen informieren Sie gern dazu.
 Dabei haben Sie dann unterschiedliche Möglichkeiten der Anlageform, wie Bausparverträge oder Aktienfonds. Aber auch der Staat gibt was dazu: 9% Arbeitnehmersparzulage legt er am Ende jeden Jahres noch auf den ersparten Betrag. Und obendrauf sparen Sie auch noch jede Menge Steuern.

Um die vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten, legen Sie Ihrem Arbeitgeber bitte eine Bestätigung vor, aus der hervorgeht, wohin der Betrag überwiesen werden soll.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Unfall, Allergie oder Krankheit – für manche kann der Traumjob schon vor oder mitten in der Berufsausbildung unerreichbar bleiben. Damit Sie aber dennoch optimistisch in die Zukunft blicken können, gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr dauerhaft ausüben können. Hier gilt: Je niedriger das Einstiegsalter, desto günstiger.

Aber Vorsicht: Für Azubis leisten viele Versicherungen erst dann, wenn eine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Bei anderen wiederum muss die Ausbildung mindestens schon zu 2/3 absolviert worden sein, um Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu erlangen. Achten Sie also bitte besonders auf die Ausbildungsklausel.

Hier können Sie unsere Formalitäten-Checkliste für den Jobstart als PDF downloaden.