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... Oma, Mama oder Vater Staat? Neben Ihrer Familie gibt es noch einige Möglichkeiten, Ihr meist gering ausfallendes Ausbildungsgehalt aufzubessern. Von welchen Möglichkeiten Sie profitieren können, sehen Sie hier. Ebenso wie unseren Gehaltsrechner, damit Sie überhaupt wissen, was wirklich "netto" für Sie übrig bleibt.

Finanzielle Unterstützung/Hilfen 

Nichts für Nesthocker: Die Berufsausbildungsbeihilfe

Traumjob in einer Traumstadt? Allerdings liegt die meilenweit oder mehrere Bundesländer entfernt von Ihrem Elternhaus? Das heißt das günstige Zimmer bei Mama und Papa fällt weg. In diesem Fall beantragen Sie einfach die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, bei der Agentur für Arbeit.

Tipp: Beantragen Sie die BAB rechtzeitig, am besten vor Beginn der Ausbildung bei der Berufberatung der Agentur für Arbeit. Rückwirkend wird sie längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wurde. Mit welcher Summe Sie finanziell unterstützt werden können, erfahren Sie unter www.babrechner.arbeitsagentur.de. Zusätzlichen können Sie auch noch eine Mietbeihilfe beantragen.

Weitere Informationen zur BAB finden Sie hier:
Finanzielle-Hilfen
Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe-Jugend

Büffeln mit BAföG

Abi, Uni, aber wie? Sie wollen doch nicht betrieblich ausgebildet werden, sondern erstmal wieder auf die Schulbank oder in den Hörsaal. Unterstützung für Ihre schulische Ausbildung oder Ihr Studium bekommen Sie dafür nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, auch BAföG genannt. Betriebliche Ausbildungen sind leider nicht förderungsfähig.

Wie viel Unterstützung Sie erhalten können, hängt einerseits von Ihrem eigenen Einkommen aus Nebenverdiensten und vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Schüler/innen erhalten dabei einen Vollzuschuss und müssen nichts zurückzahlen, während Studierende und Auszubildende an höheren Schulen und Akademien die Hälfte nach dem Studium in Raten zurückzahlen müssen.

Alle Infos zum BAföG finden Sie hier.

Für große und kleine Erwachsene: das Kindergeld

Kriegen zwar erstmal Ihre Eltern, aber dadurch kommt es Ihnen ja auch zu Gute. Und zwar bis zum 25. Lebensjahr, solange Sie sich in der Ausbildung befinden und Ihre Einkünfte und Bezüge im Jahr 7.680 Euro nicht überschreiten. Und dabei geht es wirklich um die konkrete Summe: Schon bei einem Euro mehr wird das Kindergeld zurückgefordert. Zu den Einkünften zählen: Stipendien, Waisenrente, Brutto-Einnahmen aus nichsetselbständiger Beschäftigung, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und Zuschüsse nach BAföG (abzüglich einer jährlichen Pauschale).

Weitere Information gibt es auch unter www.treffpunkteltern.de und www.arbeitsagentur.de.

Bares für die Bude: Der Wohngeldzuschuss

Endlich, die eigenen vier Wände, aber wer soll die bezahlen? Mit dem Ausbildungsgehalt wird’s eng. Aber wenn Sie keine BAB oder BAföG beziehen, greift Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde mit Wohngeld unter die Arme. Den Antrag auf Wohngeld stellt man bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde stellen, in der sich die Wohnung befindet.