Wer darf was? Und was kommt nach der Zusage auf Sie zu? Zunächst den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Falls Sie noch keine 18 sind, müssen Ihre Eltern auch unterschreiben. Damit schließen Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb einen Vertrag, der sowohl Rechte als auch Pflichten für beide Seiten bedeutet. Natürlich alles gesetzlich geregelt, versteht sich.
Der Vertrag muss dabei bestimmte Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes beachten und folgende Formalitäten beinhalten:
Dabei sind die meisten Ausbildungsberufe staatlich anerkannt. Ausbilden darf aber nur, wer die dafür notwendigen persönlichen und fachlichen Kompetenzen besitzt. Zudem sind Einzelheiten Ihrer Ausbildung in den dazugehörigen Berufsausbildungsverordnungen geregelt, wie:
Sie beträgt mindestens ein und maximal vier Monate. In dieser Zeit kann Ihnen grundlos gekündigt werden, danach nur noch bei schwereren Verstößen wie Diebstahl. Zudem besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht, aber nur, wenn Sie einen anderen Beruf erlernen wollen.
Je nach Beruf beträgt sie drei bzw. dreieinhalb Jahre.
Pro Tag bitte nur 8 Stunden, in der Woche maximal bis zu 40 Stunden.
Ihnen steht eine Vergütung zu. Die Höhe wird im Berufsausbildungsvertrag festgelegt und muss jährlich eine Steigerung vorsehen. Grundlage sind die jährlichen Tarifverträge oder Empfehlungen der Fachverbände.
Sie enthält die Regeln, wann jemand zur Abschlussprüfung zugelassen wird oder wer überhaupt ausbilden darf.
Er muss so gesteckt sein, dass der Azubi Fähigkeiten und Kenntnisse des Berufes vermittelt bekommt und die Ausbildungsziele innerhalb der Lehrzeit erreicht werden können. Mit eingeplant: der Besuch der Berufsschule, denn der ist Pflicht.
Streng vom Jugendschutzgesetz geregelt: 30 Minuten bei 6 Stunden Arbeitszeit, 60 Minuten bei längerer Arbeitsdauer.
Die Dauer richtet sich nach Ihrem Alter zu Beginn des Kalenderjahres und ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, gibt Ihr Ausbilder Ihnen und Ihren Eltern eine Kopie des Vertrags. Außerdem muss er den Vertrag an die zuständige Stelle schicken, z.B. die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer. Die führen Verzeichnisse über Berufsausbildungsverhältnisse und jeder Vertrag muss in dieses Verzeichnis eingetragen werden. Das ist wichtig, denn nur Azubis mit eingetragenem Berufsausbildungsverhältnis werden zur Abschlussprüfung zugelassen.